Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen Sie bitte hier.

1.Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen erstrecken sich über die gesamten Geschäftsbeziehungen (wie etwa Kaufverträge, Werkverträge, Montageverträge etc.) zwischen der Heinze Objektkonzept GmbH, in der Folge HOK genannt, mit Kunden. Der Kunde erkennt sie mit der Erteilung eines Auftrages bzw. Abschluss eines Vertrages mit HOK als für Ihn verbindlich an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sofern im Vertrag Bedingungen schriftlich vereinbart werden, welche von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Einkaufs- und Vertragsbedingungen des Kunden, welche zu diesen Bedingungen im Widerspruch stehen sind unwirksam, auch dann wenn sie Grundlage einer Bestellung sind und HOK Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

HOK schließt Verträge grundsätzlich nur mit Unternehmern ab. Sollte im Ausnahmefall der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sein, so ist dieser verpflichtet über diesen Sachverhalt umgehend schriftlich zu informieren, da er andernfalls schadenersatzpflichtig wird. Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der HOK gelten für Geschäftsabschlüsse mit Verbrauchern nur insoweit, als das sie nicht gegen andere, geltende Bestimmungen verstoßen.

2. Angebot, Preise

 Die von HOK in Angeboten und Preislisten angeführten Preise sind generell freibleibend und Nettopreise, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Mehrwertsteuer mitumfaßt ist. Die Preise von HOK verstehen sich frei ohne Montage. Die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt gesondert nach Maßgabe der am Tage der Lieferung bzw. Leistung geltenden gesetzlichen Vorschriften. Technische sowie sonstige Änderungen durch HOK bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Enthält die Bestellung des Kunden keine Preisangaben, gelten für diese Bestellung die für den Tag des Erhalts der Bestellung maßgebliche Preislisten von HOK.

3. Auftragsgrundlagen

Steht zum Zeitpunkt einer Bestellung der Liefergegenstand noch nicht in all seinen Details (insbesondere technische Ausführung) fest, so wird dem Kunden eine vorläufige Auftragsbestätigung ausgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestellung so zeitgerecht zu detaillieren (Bekanntgabe von Naturmaßnahmen etc.), dass Lieferfristen entsprechend der Vertraglichen Bedingungen eingehalten werden können. Nach Bekanntgabe aller Details wird eine endgültige Auftragsbestätigung ausgestellt, durch welche der Vertragsinhalt verbindlich festgelegt wird sofern der Kunde gegen diese nicht umgehend schriftlich Widerspruch einlegt. Geschieht dies, so bleibt in jedem Fall der Liefervertrag nach Maßgabe des Angebotes bzw. der vorläufigen Auftragsbestätigung in Kraft.

4. Versand, Lieferung 

Sofern nicht anders vertraglich definiert erfolgt die Lieferung der Ware frei Haus. Sind keine anderen vertraglichen Regelungen getroffen geht die Preisgefahr mit Absendung der Ware, auch bei Abnahmeverzug des Kunden, mit Versandbereitschaft seitens HOK auf den Kunden über.

Die vereinbarten Lieferfristen beginnen grundsätzlich mit dem Datum der Auftragsbestätigung zu laufen. Angegebene Lieferzeiten sind dabei stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Hat der Kunde eine Anzahlung zu leisten, so beginnt die Lieferfrist nicht vor dem Tag der Erbringung der Zahlung zu laufen.

Sollte der Kunde, auch ohne Selbstverschulden, mit der Abnahme des Liefergegenstandes in Verzug geraten, so steht HOK das Recht zu, die ortsübliche Lagergebühr zu verlangen. Zusätzlich ist HOK berechtigt, gänzlich von der Lieferung zurückzutreten und die infolge anfallende Kostendifferenz aus vereinbartem Preis und zu erwartendem Erlös aus der Verwertung des Liefergegenstandes dem Kunden in Gänze in Rechnung zu stellen. Für den Fall einer vereinbarten Montage ist der Kunde verpflichtet unverzüglich nach Fertigstellung der Montage im Rahmen einer Begehung die Vertragsgegenstände abzunehmen. Für den Fall der Abnahmeverweigerung gilt der Kaufgegenstand als abgenommen.

Für den Fall, dass eine vereinbarte Lieferung seitens HOK um mehr als 4 Wochen überschritten wird, hat der Kunde das Recht nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Sollte dabei die Überschreitung der Lieferfrist aber auf betriebliche Gründe zurück zu führen sein, welche von HOK auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht abgewendet werden können (Betriebsstörungen, Mangel an Rohmaterial, usw.), ist der Kunde erst bei einer Überschreitung der Lieferfrist von 2 Monaten unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt.

5. Vertragsrücktritt

Für den Fall das der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht bzw. nicht vollständig nachkommt, ist HOK berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht vom Vertrag kann in einem solchen Fall auch hinsichtlich eines Teiles des Liefergegenstandes erklärt werden. In einem derartigen Fall ist HOK verpflichtet, den nicht vom Rücktritt betroffenen Teil des Liefergegenstandes auszuliefern und der Kunde verpflichtet die Zahlung für den erhaltenen Teil zu erbringen.

Wird das Rücktrittsrechts von HOK aus Gründen ausgeübt, welche dem Kunden anzulasten sind, auch wenn dieser hieran kein Verschulden hat, oder tritt der Kunde ohne Berechtigung vom Vertrag zurück, hat der Kunde die Vorleistungen zu vergüten welche von HOK im Rahmen der Vertragserfüllung erbracht wurden (Materialbeschaffung, Sonderleistungen, Arbeitsaufwendungen und dergleichen). HOK hat wahlweise das Recht die Vorleistungen mit 25% des Auftragswertes zu pauschalisieren, ohne das dazu ein gesonderter Nachweis über einzelne Leistungen zu erbringen ist. Von HOK bereits hergestellte Sonderanfertigungen sind abzüglich Montage- und Auslieferkosten voll zu vergüten. Die Stornierung eines uns erteilten Auftrages oder einer Bestellung durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch HOK gültig. Insofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden dem Kunden bei Stornierungen vor Produktionsbeginn eines Auftrages 25% des vereinbarten Preises als Aufwandserstattung berechnet.

6. Montage

  • Für den Fall einer vereinbarten Montage ist der Kunde verpflichtet, die ordnungsgemäße Zufahrt bis unmittelbar zu den einzurichtenden Räumlichkeiten zu sorgen. Soweit Transportmittel wie Kräne und Lifte vorhanden sind, sind diese HOK im Vorfeld anzuzeigen und HOK, bzw. durch HOK beauftragten Subunternehmern kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  • Der Kunde haftet für die Aufbewahrung von gelieferten Gegenstände auf der Baustelle. Dies Umfasst insbesondere die diebstahlsichere und trockene Lagerung der Gegenstände auf der Baustelle.

 

  • Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage ohne Verzögerungen durchgeführt werden kann. Dies betrifft insbesondere das Monteure der HOK nicht durch andere Gewerke behindert werden dürfen. Weiterhin sind die einzurichtenden Räume im Montagebereich, falls nötig beheizt, gereinigt, ausreichend beleuchtet und mit Stromanschluss zu Verfügung zu stellen. Die Kosten für Strom- und Wasserverbrauch gehen zu Lasten des Kunden. Teppichböden müssen durch den Kunden rutschfest gemacht und ausreichend abgedeckt werden, so dass Verschmutzungen und Beschädigungen nicht eintreten können.

 

  • Sind im Zuge der Montage Verbindungen mit Objekten des Kunden oder Dritter (z.B. Befestigungen am Mauerwerk durch anbohren oder Einstemmen) vorzunehmen, ist der Kunde verpflichtet vor Beginn der Arbeiten HOK auf gefahrenträchtige Stellen hinzuweisen, insbesondere ist der genaue Verlauf von Strom, Gas, Wasser und sonstigen Leitungen, bekannt zu geben.

 

  • Mehrkosten welche auf Handlungen des Kunden zurückzuführen sind, dazu zählen auch veranlasste Überstunden, Montageverzögerungen sowie nicht in der Auftragsbestätigung enthaltene Arbeiten, bzw. Arbeiten welche sich aus mangelhaftem Bestand oder Baustellenvorbereitung ergeben, werden zusätzlich gesondert verrechnet. Dies gilt auch für den Fall, dass HOK die Montage zu Pauschalsätzen übernommen hat bzw. die Montagearbeiten als Nachlass gewährt wurden.
  • Die Reinigung der Räumlichkeiten nach erfolgter Montage ist vom Kunden auf eigene Kosten durchzuführen. Wenn im Angebot nicht explizit vereinbart und ausgewiesen, dann sind in den von HOK angebotenen Montageleistungen Montage und Anschluss von Elektrogeräten aller Art und Beleuchtungskörpern, sowie Wasser bzw. Abwasseranschlüsse nicht enthalten. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind diese Arbeiten vom Kunden auf seine Kosten durch einen entsprechend befugten Unternehmer vornehmen zu lassen.

7. Mängelrügen

Der Kunde ist verpflichtet Ware bei der Anlieferung auf allfällige Mängel zu untersuchen. Unvollständige oder unrichtige Lieferung sowie Beanstandungen erkennbarer Mängel sind HOK unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Nicht erkennbare Mängel und Fehler dagegen unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Aus einer Mängelrüge muss in jedem Fall Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängeln und Fehler gilt die Lieferung als genehmigt und ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

 8. Gewährleistung

HOK leistet für die gelieferte Ware Gewähr für die Dauer von zwei Jahren ab Lieferdatum. Für von HOK gelieferte Elektrogeräte und Beleuchtungen beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate.Die Gewährleistung für gewerblich genutzte Haushaltselektrogeräte beträgt 6 Monate.  Bei begründeten und fristgerechten Mängelrügen wird HOK unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden Gewähr durch Verbesserung, Gewährung eines Preisnachlasses oder Ersatzlieferung (Umtausch) vornehmen oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Dabei bleibt die Wahl des Gewährleistungsbehelfs HOK vorbehalten. Kommt HOK seiner Gewährleistungspflicht nicht in angemessener Frist nach, ist der Kunde berechtigt eine angemessene Preisminderung vorzunehmen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Leistungen und Tätigkeiten seitens HOK die aufgrund einer ungerechtfertigten Mängelrüge erfolgen, gelten als Auftrag dessen Leistung der Kunde zu bezahlen hat.

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind im Besonderen:

  • vom Kunden beigestellte Waren
  • Schäden, welche sich aus Mängeln im Bestand (z.B. schadhaftes Mauerwerk, Baufeuchte, Baumängel etc.) ergeben
  • die Verträglichkeit der von HOK verwendeten Materialien mit anderen Teilen und Eigenschaften des einzurichtenden Raumes, wie z.B. fremde Einrichtungsgegenstände, Lichtfarben, Heizung und dergleichen
  • Verformung und Rissbildung verwendeter Massivhölzer, sowie Farbabweichungen und Ungleichheiten bei Naturprodukten
  • die Funktionen des Liefergegenstandes und die Tauglichkeit des hierbei verwendeten Materials, wenn die Konstruktion vom Kunden oder anderen Bevollmächtigten (z.B. Architekt) erstellt worden ist
  • geringfügige Abweichungen der Farbtöne und Oberfläche- bzw. Furnierstruktur der einzelnen Liefergegenstände

9. Haftungsausschluss

 Schadensersatzansprüche verjähren in jedem Fall spätestens nach zwei Jahren nach Lieferung. Die Vertragspartner verzichten des Weiteren wechselseitig auf sämtliche Schadenersatzansprüche für alle Schäden, soweit diese durch eine Versicherung des Geschädigten gedeckt sind.

Eine durch HOK mitgelieferte Sperrvorrichtung und Safes stellen keine Einbruchs- und Diebstahlsicherung dar, sodass diesbezüglich keine Schadensersatzansprüche gegenüber der HOK geltend gemacht werden können. Eine allfällige Einbruchs- und Diebstahlsicherung ist daher stets vom Kunden selbst auf eigenen Gefahr und Kosten zu besorgen wodurch er allein in der Haftung für die Versperrten Inhalte steht.

10. Zahlung

Rechnungen für Lieferungen von Waren werden gemäß den jeweils getroffenen Vereinbarungen bezahlt. Wenn im Angebot nicht explizit vereinbart und ausgewiesen, dann hat der Kunde ein Drittel des in der Auftragsbestätigung angeführten Betrages als Anzahlung prompt nach Erteilung des Auftrages zu leisten, ein Drittel zwei Wochen vor der Lieferbereitschaft und die restliche Forderung aus dem Liefervertrag unmittelbar nach der Rechnungslegung. Sofern zwischen den Vertragsparteien kein anders lautendes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde sind die Zahlungen der Rechnungsbeträge abzugsfrei und unverzüglich nach Erhalt der Rechnung fällig. Schecks werden nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen angenommen.

Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz vereinbart. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn mit von HOK schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

Wenn beim Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, gegen ihn Vollstreckungsmaßnahmen geführt werden, Zahlungsstockung oder Zahlungseinstellung eintritt oder über sein Vermögen die Insolvenz eröffnet oder ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen wird, ist HOK berechtigt, alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch dann, wenn durch HOK Schecks angenommen oder Ratenzahlung gewährt wurde. Dasselbe gilt auch wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Darüber hinaus ist HOK in den oben erwähnten Fällen berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Der Kunde ist nicht berechtigt Zahlungen aufgrund von behaupteten Mängeln zurückzuhalten es sei denn, die Mängel sowie die Höhe der einzubehaltenden Beträge sind von HOK schriftlich anerkannt bzw. gerichtlich festgestellt. Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen HOK an Dritte, sowie die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem abgeschlossenen Vertrag ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HOK unzulässig.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten und Zinsen, Gebühren und Spesen etc. Eigentum von HOK.

Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten als einheitlicher Auftrag. Hierbei erlischt der Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Waren erst dann, wenn alle Forderungen aus einem derartigen einheitlichen Auftrag beglichen sind.

Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur dann weiterveräußern, wenn diese als Handelsware gewidmet oder der Eigentumsvorbehalt durch Zahlung erloschen ist oder HOK ausdrücklich zustimmt. HOK ist jederzeit berechtigt, eine Abtretung offen zu legen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.

12. Geistiges Eigentum

Collagen, Darstellungen, sowie die zugehörigen Zeichnungen, Maßbilder und Beschreibungen sind geistiges Eigentum von HOK und dürfen weder vervielfältigt noch ohne schriftliche Zustimmung von HOK Dritten zugänglich gemacht werden.

13. Werbung

Es gilt als vereinbart, dass von HOK eingerichtete Objekt durch HOK auch zu Werbezwecken (Referenzlisten, Prospekte, Presseveröffentlichungen, etc.) unter Nennung des Namens des Kunden sowie bildlicher Darstellungen des eingerichteten Objektes verwendet werden dürfen. Der Kunde räumt HOK in diesem Zusammenhang das Recht ein, Fotoaufnahmen von eingerichteten Objekten herzustellen.

14. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die HOK oder einen Ihrer Vorlieferanten treffen, berechtigen HOK die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen ohne, dass dadurch Verzug entsteht oder entsprechend Gründe für einen Rücktritt vom Vertrag gegeben sind.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein:

  • alle Einwirkungen von Naturgewalten, wie z.B. Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen, behördliche Eingriffe, Transportstörungen, Aus-, Ein- und Durchfahrtsverbote, Rohstoff- und Energieausfall
  • weiters Betreibstörungen wie z.B. Explosion, Feuer, Sabotage, und alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären

15. Datenschutzrechtliche Einwilligung

Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogen Daten, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden bzw. in Zukunft zur Verfügung gestellt werde, durch HOK für Zwecke des Marketing u.a. durch Einrichtung einer Kundendatei, erfolgen kann. Diese Einwilligung umfasst insbesondere die Übermittlung von Informationen zum Zwecke der Werbung per Fax, Brief, mail oder durch jede andere Übermittlungsmethode. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vom Kunden wiederrufen werden.

16. Schlussbestimmungen

 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das zuständige Gericht in der Landeshauptstadt Dresden vereinbart. Der Gerichtsstand ist auch denn Dresden, wenn der Lieferant oder Kunde einen anderen Gerichtsstand bestätigt. Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist der Sitz von HOK.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der vorliegenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder Teilweise unwirksame Regelung gilt als durch die Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolgt dem der unwirksamen möglichst nah kommt.

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